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   BFH, 28.02.1962 - II 35/59   

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https://dejure.org/1962,11228
BFH, 28.02.1962 - II 35/59 (https://dejure.org/1962,11228)
BFH, Entscheidung vom 28.02.1962 - II 35/59 (https://dejure.org/1962,11228)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 1962 - II 35/59 (https://dejure.org/1962,11228)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.09.1955 - II 212/54 U
    Auszug aus BFH, 28.02.1962 - II 35/59
    Insbesondere kann das zu GrEStG § 4 Abs. 1 Ziff 1 ergangene BFH-Urteil II 212/54 U 1955-09-14 (BStBl 1955 III S 326, Slg Bd 61 S 333) auf den Zwischenerwerb durch nichtgemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften nicht angewendet werden.
  • BFH, 21.11.1979 - II R 146/76

    Zwischenerwerb von Straßengelände - Begünstigter Grundstückserwerb - Erschließung

    Hieraus folgt, daß schon die Erstversteuerung zu unterbleiben hat, wenn in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb i. S. des § 1 Nr. 1 Buchst. a GrESWG ein selbständiges Grundstück erworben wird und wenn dabei von vornherein feststeht, daß es an die Gemeinde zu einem der in § 4 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG genannten Zwecke weiterveräußert werden soll, sofern es später tatsächlich weiterveräußert wird (vgl. insoweit auch die Rechtsprechung des Senats zum Zwischenerwerb von Straßengelände im Rahmen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a GrEStG: Urteile vom 14. September 1955 II 212/54 U, BFHE 61, 333, BStBl III 1955, 326, und vom 28. Februar 1962 II 35/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 114 - HFR 1963, 114 -).
  • BFH, 21.05.1968 - II B 7/68

    Begünstigung eines privaten Bauherrn beim Erwerb von Grundstücken für den

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen, unter anderem mit der Begründung, die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) II 212/54 U vom 14. September 1955 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 61 S. 333 - BFH 61, 333 -, BStBl III 1955, 326), wonach auch die für Straßenbauzwecke zwischenerworbene, an die Gemeinde weiter zu übertragende Grundstücksfläche mitbegünstigt sei, könnten nach dem BFH-Urteil II 35/59 vom 28. Februar 1962 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 114) auf Erwerber, die nicht gemeinnützige Wohnungsunternehmen seien, nicht angewendet werden.
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